Bis jetzt war nur von Rittern als Wappenträgern die Sprache. Aber auch einige nichtadeliger Familien hatten bereits im Mittelalter ihre eigenen Wappen: Zum Beispiel Bauern, die sich gegen die Einführung der Leibeigenschaft hatten behaupten können. Auch nahmen städtische Patrizierfamilien Wappen an, um die Lebensweise des herrschenden Adels nachzuahmen bzw. deren Statussymbole zu kopieren. Somit sind neben den Wappen der Adelsfamilien auch Wappen des Bürgertums noch vorhanden. Die vorherigen Beispiele zeigten auch, dass Städte, Gemeinden, Landkreise und Bundesländer ihre eigenen Wappen haben. Auch gibt es Staatswappen (zum Beispiel das der Vereinigten Staaten von Amerika), Wappen von Studentenverbindungen, Zunftwappen sowie kirchliche Wappen.
Gemäß unserem Grundgesetz sind alle Bürger gleich. Es gibt keine Standesunterschiede mehr weshalb kann jeder Bürger ein Wappen führen.
Wichtig ist dabei zu beachten, dass man nicht befugt ist, einfach ein Wappen einer Familie gleichen Nachnamens anzunehmen. Wer ein falsches Wappen führt (dies ist allgemein als Wappenklau bekannt) macht sich strafbar. Es muss ein Nachweis über die Rechtmäßigkeit des Wappens erbracht werden. Der so genannte Wappenstifter, die Person die ein Wappen erstellen lässt, legt genau fest, wer in der Familie das Wappen führen darf.
Man kann sein Wappen in einer der Wappenrollen, das sind Wappenregister von heraldischen Vereinen oder Gesellschaften registrieren lassen. Leider gab bisher nie ein zentrales oder vollständiges Wappenregister, so dass bei einer neuen Wappenstiftung alle Register geprüft werden müssten, ob das gewünschte Wappen bereits existiert.
Achtung: Im Internet findet man bei vielen so genante "Wappenhändler" oftmals preisgünstige Wappen. Oftmals sind diese „Wappenhändler“ mit dem deutschen Wappenrecht nicht vertraut und verkaufen dann irgendein Wappen einer Familie Müller, Meyer oder Schmidt. Die Überraschung ist dann groß, wenn Post von Anwälten kommt und Forderungen gestellt werden.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den seriösen heraldischen Vereinen wie zum Beispiel (dies stellt nur eine Auswahl dar):
- der Herold – Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften zu Berlin e.V.
- Münchner Wappen-Herold e.V.
- Heraldischer Verein „Zum Kleeblatt“ von 1888 zu Hannover e.V.
Diese Vereine informieren ausführlich über das aktuelle Wappenrecht und können auch seriöse Heraldiker empfehlen, die für Sie ein Wappen erstellen können.
Ein schönes Beispiel an Fachliteratur ist Siebmacher’s Wappenbuch »