Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin beteiligte sich 1867 zum ersten Mal an einer der vom Deutschen Zollverein durchgeführten Volkszählungen. Stichtag für diese Erhebung war die Nacht vom 2. zum 3. Dezember 1867. Beauftragte Zähler gingen mit sogenannten Haushaltslisten in den ihnen zugeteilten Bezirken von Haus zu Haus und trugen alle Personen ein, die sich zu diesem Zeitpunkt in der betreffenden Wohnung oder dem Haus aufhielten. Von jeder Person wurde der Vorname und der Nachname, das Geschlecht, das Geburtsjahr, die Religionszugehörigkeit, der Familienstand, der Beruf bzw. der soziale Stand, die Staatsangehörigkeit, der Grund bzw. die Art des Aufenthalts am Zählungsort und besondere körperliche Kennzeichen festgehalten.
Einleitung
Lernen Sie mehr über die Entstehung dieser Volkszählung.
Erläuterungen zu den Haushaltslisten
Lernen Sie Tipps zur Handhabung der sogenannten Haushaltslisten.
Durchsuchen Sie das Mecklenburg-Schwerin Volkszählung, 1867.